Maschinen-Leasing

Maschinen leasen statt kaufen

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Ob für die Schreinerei, den Sanitätsbetrieb oder die Baufirma: Der Kauf von Maschinen ist meist eine größere Investition. Daher werden Geräte und Anlagen in der Regel erst dann ausgetauscht, wenn deutliche Mängel auftreten. So kann es zu unvorhergesehenen Störungen kommen, die im schlimmsten Fall den Betrieb lahmlegen. „Gerade für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Betriebe ist daher das Leasen von Maschinen eine sinnvolle Alternative“, so Christina Müller von der Nürnberger Versicherung.

Reparatur durch den Anbieter

Fällt eine Maschine aus, kann es mehrere Tage dauern, bis sie wieder in Betrieb genommen werden kann. Beim Maschinen-Leasing übernimmt – sofern dies vereinbart ist – der Anbieter die Reparatur. Abhängig von den Vertragsbedingungen hat der Betrieb während dieser Zeit Anspruch auf ein Ersatzgerät. So lassen sich längere Unterbrechungen von Arbeitsabläufen vermeiden. „Darüber hinaus entsprechen Leasing-Maschinen für gewöhnlich dem neusten Stand der Technik und sind damit weniger anfällig für Störungen“, ergänzt Müller. Zum Ende der vertraglichen Laufzeit haben Betriebe häufig die Möglichkeit, die gebrauchte Maschine zurückzugeben und einen neuen Vertrag für ein aktuelleres Modell abzuschließen. Die Finanzierung beim Leasing erfolgt in kleinen Raten. „Außerdem bietet das Leasing-Modell Planungssicherheit, da die Kosten während der Laufzeit fix sind“, so Müller. Hinzu kommt die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben.

Anbieter und Konditionen vergleichen

Bei der Wahl der passenden Leasing-Firma sollten Betriebe verschiedene Anbieter und deren Konditionen vergleichen. Im besten Fall hat der Leasing-Geber bereits Erfahrung in der Branche und kann gute Referenzen vorweisen. „Ausschlaggebend ist nicht nur der Preis: Es kommt beispielsweise auch auf die Qualität der Maschinen sowie die Vertragslaufzeit an. Zudem können im Leasing-Vertrag regelmäßige Wartungsarbeiten und weitere Serviceleistungen vereinbart werden“, betont Müller. Der Vertrag sollte transparent gestaltet sein und die Kostenübernahme bei Wartung, Reparaturen und Haftung klar regeln. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss vertraglich festgelegt sein, dass die Maschinen weiterhin das wirtschaftliche und rechtliche Eigentum der Leasing-Firma bleiben. „Es empfiehlt sich, vor Vertragsschluss einen Anwalt oder Steuerberater zurate zu ziehen, da sich die Konditionen verschiedener Anbieter teils unterscheiden und es beim Leasing-Modell diverse Sonderformen gibt“, erklärt Müller.

Bedienungsfehler absichern

Was passiert aber, wenn die Maschine durch einen Bedienungsfehler oder ein unvorhergesehenes Ereignis wie einen Brand beschädigt wird? Da es auch bei fremdem Eigentum trotz aller Vorsicht zu Schäden kommen kann, sollten geleaste Geräte entsprechend abgesichert werden — beispielsweise mit einer entsprechenden Versicherung.


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