VDMA-Statement

„Maßnahmen zum Verlustrücktrag können nur ein erster Schritt sein“

VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., 60528 Frankfurt, 01.08.2016 (c) Team Uwe Nölke | Fotografie & Film für Menschen & Unternehmen, D-61476 Kronberg, Brunnenweg 21, T +49 6173 321413, look@team-uwe-noelke.de, www.team-uwe-noelke.de
Bild: ©Uwe Nölke/VDMA e.V.

Die Große Koalition hat sich auf eine Anpassung des steuerlichen Verlustrücktrags geeinigt. Dazu erklärt Dr. Ralph Wiechers, Mitglied der VDMA-Hauptgeschäftsführung: „Die Liquidität zu erhalten, ist für unsere Unternehmen in Corona-Zeiten die größte Sorge. Mit der Entscheidung verschafft die Große Koalition den Unternehmen etwas Luft, auch wenn die Verluste bei vielen in diesem Jahr voraussichtlich höher ausfallen als der sehr überschaubare pauschalierte Verlust, der vom vergangenen Gewinn abgezogen werden darf. Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Politik schnell, pragmatisch und unkonventionell reagiert hat, um kleine Unternehmen zu unterstützen. Doch dem industriellen Mittelstand des Maschinen- und Anlagenbaus wird die Maßnahme in dieser Form nur begrenzt helfen. Es bedarf deshalb einer deutlichen Ausweitung des steuerlich rücktragbaren Verlustes. In den vergangenen konjunkturell sehr guten Jahren hat der Gesetzgeber an den Unternehmensgewinnen dank üppig fließender Ertragsteuern reichlich partizipiert und sogar Budgetüberschüsse erzielen können. Es ist nun daher nur ein Gebot der Fairness, dass sich der Staat nun mit allen Verlierern durch eine Überweisung absehbar zu viel gezahlter Steuern solidarisch zeigt.”


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